ausmachend total CHF 3‘600.00, als Zusatzstrafe zu den Urteilen der regionalen Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau vom 22. Dezember 2016 und der regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 11. Juli 2018; und zu einer Übertretungsbusse von CHF 600.00, bei einer Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung von 6 Tagen. Des Weiteren auferlegte es dem Beschuldigten die anteilsmässigen Verfahrenskosten bestimmt auf CHF 20‘844.20. Weiter befand die Vorinstanz über die amtliche Entschädigung des Verteidigers des Beschuldigten und verfügte die Einziehung und Verwertung des Motorrades Kawasaki ZR750F;