Hierfür wurde der Beschuldigte zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten verurteilt. Davon sind 6 Monate zu vollziehen. Die Teilstrafe von 18 Monaten schob das Regionalgericht Bern-Mittelland bei einer Probezeit von 4 Jahren auf. Weiter verurteilte es den Beschuldigten zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu CHF 60.00, ausmachend total CHF 3‘600.00, als Zusatzstrafe zu den Urteilen der regionalen Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau vom 22. Dezember 2016 und der regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 11. Juli 2018;