8. der Widerhandlung gegen das Waffengesetz, festgestellt am 6. September 2016 in G.________ durch Erwerb eines Schlagringes ohne Bewilligung; 9. der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, begangen in der Zeit vom 22. August 2015 bis 14. März 2017 in G.________ durch Anbau einer Hanfpflanze, Erwerb und Konsum einer unbestimmten Menge Marihuana.