4. des Führens eines Motorrades ohne Haftpflichtversicherung, begangen am 16. September 2016 in Q.________; 2 5. des Missbräuchlichen Verwendens von Kontrollschildern, begangen am 6. September 2016 in Q.________; 6. des Nichtbeachtens von polizeilichen Haltezeichen, begangen am 6. September 2016 in Q.________; 7. der Beeinträchtigung der Betriebssicherheit sowie Führens eines nicht vorschriftsgemäss und nicht betriebssicheren Motorrades, fahrlässig begangen am 6. September 2016 in Q.________;