2. Zur Bezahlung der auf den Schuldspruch entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten (1/2) von total CHF 2‘250.00 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung), ausmachend CHF 1‘125.00. 3. Zur Bezahlung der anteilsmässigen oberinstanzlichen Verfahrenskosten (1/2) von total CHF 2‘000.00, ausmachend CHF 1‘000.00. IV. 1. Die Entschädigung der amtlichen Verteidigerin von A.________, Rechtsanwältin B.________, wurde/wird für das erst- bzw. oberinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: