Folgender Gegenstand wird der berechtigten Person (I.________) nach Eintritt der Rechtskraft des Urteils zurückgegeben: - Mobiltelefon LG, IMEI Nr. 353490060467806 II. A.________ wird freigesprochen: von der Anschuldigung der Hehlerei, angeblich begangen zwischen 04.08.2014 und 04.10.2014 im Durchgangszentrum C.________, D.________; unter Auferlegung der anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten (1/2) von total CHF 2‘250.00 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung), ausmachend CHF 1‘125.00, an den Kanton Bern, unter Auferlegung der anteilsmässigen oberinstanzlichen Verfahrenskosten (1/2) von total CHF 2‘000.00, ausmachend CHF 1‘000.00, an den Kanton Bern,