In der Kostennote vom 10. September 2019 hat es beim Posten «Ausarbeiten Berufungsbegründung» einen offensichtlichen Fehler (5 Stunden à CHF 200.00 ergeben nicht CHF 200.00). Die Kammer geht von einem Stundenaufwand von insgesamt 11.25 Stunden aus und gelangt so zu einer Entschädigung von insgesamt CHF 2‘477.10. Der Beschuldigte hat dem Kanton Bern 1/2 der für das oberinstanzliche Verfahren ausgerichteten Entschädigung von insgesamt CHF 2‘477.10, ausmachend CHF 1‘238.55, zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO).