Zudem wurde er mit Urteil des Regionalgerichts Oberland vom 14. November 2013 wegen mehrfachen Diebstahls, mehrfachen bandenmässigen Diebstahls, mehrfacher Sachbeschädigung, mehrfachen Hausfriedensbruchs und Übertretung nach Art. 19a des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG; SR 812.121) zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 22 Monaten und einer Busse von CHF 200.00 verurteilt (pag. 169 f.). Diese Vorstrafen sind nicht einschlägig, dürften jedoch zumindest teilweise auch mit dem Aufenthaltsstatus des Beschuldigten (Langeweile, Beschränkung auf Nothilfe) in Zusammenhang stehen.