14. Täterkomponenten Die persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten geben zu keinen Bemerkungen Anlass und wirken sich deshalb neutral auf die auszufällende Strafe aus. Der Beschuldigte ist mehrfach vorbestraft. Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Oberland vom 25. Oktober 2013 wurde er wegen Diebstahls zu einer bedingten Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu CHF 50.00 verurteilt. Zudem wurde er mit Urteil des Regionalgerichts Oberland vom 14. November 2013 wegen mehrfachen Diebstahls, mehrfachen bandenmässigen Diebstahls, mehrfacher Sachbeschädigung, mehrfachen Hausfriedensbruchs und Übertretung nach Art.