19 sangemessenen Strafe die Richtlinien des Verbands Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (VBRS) heranzuziehen. Die VBRS-Richtlinien sehen bei einem rechtswidrigen Aufenthalt zwischen 3 und 12 Monaten eine Referenzstrafe von 40 bis 90 Strafeinheiten vor (VBRS-Richtlinien 2019, S. 28). Mit Blick hierauf erscheint vorliegend eine Strafe in der Höhe von 90 Strafeinheiten verschuldensangemessen.