Seine Beweggründe sind zwar bis zu einem gewissen Grad nachvollziehbar, wirken sich jedoch nicht verschuldensmindernd aus. 13.3 Fazit Tatkomponenten Das Tatverschulden ist im Verhältnis zum Strafrahmen von einem Tagessatz Geldstrafe bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe insgesamt als leicht zu bezeichnen. Die Tatschwere ergibt sich im Wesentlichen aus der Dauer des rechtswidrigen Aufenthalts. Im Übrigen handelt es sich in objektiver und subjektiver Hinsicht um einen «Durchschnittsfall». Es rechtfertigt sich daher, zur Bestimmung der verschulden-