13. Tatkomponenten 13.1 Objektive Tatkomponenten Der Beschuldigte hielt sich vom 13. August 2014 bis 4. August 2015 und damit während rund 12 Monaten illegal in der Schweiz auf. Das ist eine erhebliche Dauer. Der Beschuldigte handelte mit einer eher tiefen kriminellen Energie. Sein Vorgehen ist nicht als besonders verwerflich zu bezeichnen. Vielmehr verhielt er sich – abgesehen von der fehlenden Mitwirkung bei der Papierbeschaffung – gegenüber den Migrationsbehörden grundsätzlich anständig. 13.2 Subjektive Tatkomponenten Der Beschuldigte handelte mit direktem Vorsatz.