10. Anwendbarkeit der EU-Rückführungsrichtlinie 10.1 Allgemeines Da es um eine Verurteilung auf dem Gebiet des Ausländerstrafrechts geht, stellt sich die Frage der Anwendbarkeit der Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und Rates vom 16. Dezember 2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger (nachfolgend: EU-Rückführungsrichtlinie oder Richtlinie), welche nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesgerichts dem verwaltungsrechtlichen Rückführungsverfahren den Vorrang vor straf-