Der Strafbefehl (recte: Haftbefehl) sei zwar aus irgendeinem Grund auf den 26. März 2017 datiert, allerdings handle es sich beim zugrundeliegenden Sachverhalt immer noch um ein Ereignis, welches kurz vor der Flucht des Beschuldigten aus dem Irak stattgefunden habe (pag. 186). Die Verteidigung reichte an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung ein arabisches Dokument ein.