Aus dem Anzeigerapport geht nicht hervor, wie lange der Geschädigte das Mobiltelefon in Gebrauch hatte, bevor es gestohlen wurde. Dass keine Hinweise vorliegen, die auf einen schlechten Zustand des Mobiltelefons hindeuten, ändert daran nichts. Mobiltelefone unterliegen einer schnellen Wertverminderung. Technologische Neuerungen lassen die alten Modelle innert relativ kurzer Zeit als überholt erscheinen. Zudem wies die Verteidigung zu Recht darauf hin, dass das Mobiltelefon ohne Garantie verkauft wurde. Der Beschuldigte hätte somit keine Ansprüche gehabt, wenn das Mobiltelefon nach dem Kauf einen Mangel aufgewiesen hätte (pag.