Inwiefern die Beschwerdeakten über ein (allenfalls) laufendes Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht zusätzlich zur Erhellung des Sachverhalts beitragen können, erschliesst sich daher nicht. Der mit Berufungsbegründung vom 15. März 2019 gestellte Antrag auf Edition der Beschwerdeakten über ein laufendes Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht ist abzuweisen. 4. Anträge des Beschuldigten Rechtsanwältin B.________ stellte und begründete namens des Beschuldigten folgende Anträge (pag. 153): 1. Der Berufungsführer sei von der Anschuldigung des rechtswidrigen Aufenthalts und der Hehlerei vollumfänglich frei zu sprechen;