Auf telefonische Nachfrage teilte die Verteidigung am 26. August 2019 mit, dass ihrer Ansicht nach aktuell beim Bundesverwaltungsgericht kein Verfahren hängig sei. Diese Verfahren seien alle abgeschlossen (pag. 193). Gemäss Art. 389 Abs. 1 StPO beruht das Rechtsmittelverfahren grundsätzlich auf den Beweisen, die im Vorverfahren und im erstinstanzlichen Hauptverfahren erhoben worden sind. Beweisabnahmen des erstinstanzlichen Gerichts werden ausnahmsweise wiederholt, wenn Beweisvorschriften verletzt worden sind, die Beweiserhebungen unvollständig waren, oder wenn die Akten über die Beweiserhebungen unzuverlässig erscheinen (Art.