3 Mit dem Einverständnis zur Durchführung des schriftlichen Verfahrens erübrigt sich die in der Berufungserklärung vom 31. Oktober 2018 beantragte Befragung des Beschuldigten (pag. 153; pag. 165). Die Verteidigung beantragte in der Berufungsbegründung vom 15. März 2019 die Edition der Beschwerdeakten über ein laufendes Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht (pag. 187). Grundlage des beim Bundesverwaltungsgericht hängigen Wiedererwägungsgesuchs seien Dokumente, aus denen die Abstammung der Familie des Beschuldigten aus Khanaqin hervorgehe.