3. Beweisergänzungen Von Amtes wegen wurden oberinstanzlich im Sinne einer Beweisergänzung ein aktueller Strafregisterauszug über den Beschuldigten eingeholt (pag. 169 f.) und aufgrund des Urteils des Bezirksgerichts Bülach vom 7. März 2018 die Akten GB170013 ediert (vgl. pag. 195 f.).