I. erstinstanzliches Urteil). Auf den Widerruf des mit Urteil der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Oberland, vom 25. Oktober 2013 (O 13 9607) für eine Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu je CHF 50.00, ausmachend CHF 750.00, gewährten bedingten Vollzugs sowie des mit Urteil des Regionalgerichts Oberland vom 14. November 2013 (PEN 13 295) für eine Freiheitsstrafe von 22 Monaten gewährten bedingten Vollzugs wurde verzichtet, unter Auferlegung der Verfahrenskosten für das Widerrufsverfahren von CHF 750.00 an den Beschuldigten (pag. 104, Ziff. II. erstinstanzliches Urteil).