16 beides auf den Videoaufnahmen eindeutig ersichtlich. Auch sind diese Handlungen – da sie eben gerade aus dem Zug heraus begangen und sich die Personen anschliessend wieder dahin zurückzogen und durch die Menge geschützt wurden – sehr wohl dem gesamten Demonstrationszug zuzuordnen. Weiter ist nach Auffassung der Kammer gestützt auf die glaubhaften Angaben von I.________ (pag. 109 Z. 38 f.: «Es war ein überblickbarer Rahmen, nicht eine enorm grosse Demonstration. Wenn man sich ein bisschen achtet, merkt man was vorne geschieht.») und C._