Ganz am Schluss der Aufnahme ist am oberen Bildrand ausserdem der bereits auf der ersten Aufnahme erkennbare Mann mit den beiden Kindern und dem Kinderwagen ersichtlich, wie er versucht so rasch wie möglich den Ort auf Höhe Haupteingang D.________ (Hotel; AG) in Richtung J.________ (Geschäft) zu verlassen. 11.3 Konkrete Würdigung Dass der Beschuldigte an der unbewilligten Kundgebung «Grenzen töten» vom 25. April 2015 teilgenommen hat, belegen bereits der von L.________ verfasste