nahme (pag. 232 Z. 38 f. und Z. 41 f.). Ergänzend hält die Kammer fest, dass aus den Sequenzen der Videoüberwachung (pag. 45) Folgendes hervor geht: - Die Aufnahmen von der Kamera «Haupteingang Aussen» zeigen, dass sich zum Zeitpunkt der Kundgebung (Beginn der Videoaufnahme um 16.19 Uhr) zahlreiche bzw. zu Beginn der Aufnahme rund 20 Passanten im Bildausschnitt in den Lauben vor dem D.________ (Hotel; AG) befanden bzw. unterwegs waren, darunter insbesondere auch ältere Menschen sowie ein Mann mit einem Kinderwagen und einem weiteren Kleinkind an der Hand. Einige Passanten blieben stehen und beobachteten das Geschehen auf dem Bahnhofplatz.