9. Vorwurf gemäss Strafbefehl Dem Strafbefehl vom 16. Mai 2017 (pag. 52 ff.) liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Zur unbewilligten Kundgebung «Grenzen töten» hätten sich am Samstagnachmittag, 25. April 2015, ungefähr 300 Personen am Bahnhof Bern unter dem Baldachin versammelt. Der Demonstrationszug habe durch die Stadt und schliesslich auf den Bundesplatz geführt. Dort hätten diverse Reden stattgefunden und sei es zu ersten Sachbeschädigungen an den Bauabschrankungen rund um die Nationalbank gekommen. Die Demonstrierenden seien schliesslich via Schauplatzgasse, Bahnhofplatz und Bollwerk zur Schützenmatte weitergezogen.