14). Aufgrund der engen Platzverhältnisse in den Lauben hatten diese Passanten kaum Ausweichmöglichkeiten. In diesem Zusammenhang betont die Kammer mit Nachdruck, dass die unbewilligte Demonstration an einem Samstagnachmittag zu Ladenöffnungszeiten stattfand und sich damit gerichtsnotorisch unter anderem auch Familien mit Kleinkindern sowie auch ältere Menschen unfreiwillig im Gefahrenherd befanden. Allfällige Delikte z.N.v. unbeteiligten Passanten waren somit ebenfalls Ausfluss des Landfriedensbruchs.