___ und F.________ gefährdet wurden, welche die Sachbeschädiger beim D.________ (Hotel; AG) in flagranti beobachteten und anhalten wollten, woraufhin sie von mehreren schwarz vermummten Demonstranten aus dem Kundgebungszug heraus angegriffen wurden (vgl. dazu die Ausführungen unter IV.11.2. Beweismittel hiernach). Überdies gerieten beinahe unbeteiligte Passanten – unter anderem ein Mann mit Kinderwagen – zwischen die Fronten bzw. zwischen die Polizei und aus dem Demonstrationszug hinaus Gewalttätigkeiten begehende Personen (vgl. dazu ebenfalls die Ausführungen unter IV.11.2. Beweismittel hiernach sowie den Berichtsrapport vom 15. Mai 2015, pag. 14).