10 sie nicht an das Verschlechterungsverbot gebunden – in Abweichung von der erstinstanzlichen Beurteilung nicht von einer Bestrafung Umgang genommen. Ganz konkret ist nach Auffassung der Kammer auch zu berücksichtigen, dass anlässlich der Demonstration vom 25. April 2015 im Zusammenhang mit dem Landfriedensbruch nebst der erwiesenen mehrfachen Sachbeschädigungen auch die beiden Polizisten C._____