Die Betroffenen hätten oft keine Wahl, ob sie den überwachten Bereich betreten möchten und seien damit gezwungen, sich diesem Eingriff in ihre Persönlichkeitsrechte auszusetzen. Dies lasse sich durch private Interessen kaum rechtfertigen (vgl. dazu das Merkblatt des EDÖB, abrufbar im Internet unter: https://www.edoeb.admin.ch/edoeb/de/home/datenschutz/technologien/videoueber wachung/videoueberwachung-des-oeffentlichen-raums-durch-privatpersonen.html).