5. Anträge der Parteien Rechtsanwältin B.________ stellte und begründete in der oberinstanzlichen Verhandlung für den Beschuldigten die folgenden Anträge (pag. 234): 1. Der Beschuldigte sei vom Vorwurf des Landfriedensbruchs, angeblich begangen am 25. April 2015 in Bern, freizusprechen. 2. Ausgangsgemäss sei dem Beschuldigten eine Parteikostenentschädigung in der Höhe von CHF 9‘527.70 für seine Aufwendungen im erst- und oberinstanzlichen Verfahren zuzusprechen. Der stellvertretende Generalstaatsanwalt E.________ beantragte und begründete seinerseits Folgendes (pag. 236): 1. A._____