2 3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Mit Berufungserklärung vom 30. Oktober 2018 stellte Rechtsanwältin B.________ namens und auftrags des Beschuldigten den Beweisantrag, die mit Nachtrag vom 14. Juli 2015 eingereichte DVD mit vier Videosequenzen der an der Fassade angebrachten Überwachungskameras des D.________ (Hotel; AG) (pag. 88 der Verfahrensakten), bei der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland am 20. August 2015 eingegangen (pag. 75 ff.), sei in analoger Anwendung von Art.