1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 3. September 2018 erklärte das Regionalgericht Bern-Mittelland (Einzelgericht; nachfolgend Vorinstanz) den Beschuldigten A.________ (nachfolgend Beschuldigter) des Landfriedensbruchs, begangen am 25. April 2015 in Bern, schuldig, nahm in Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen von einer Bestrafung Umgang und verurteilte ihn zu den erstinstanzlichen Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 1‘120.00 (Ziff. I. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs, pag. 122). Weiter traf die Vorinstanz die notwendigen Verfügungen (Ziff. II. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs, pag.