Berufung gegen das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Einzelgericht) vom 3. September 2018 (PEN 17 755) Regeste: Art. 141 Abs. 2 StPO, Art. 12 Abs. 2 Bst. a i.V.m. Art. 4 Abs. 2 und Abs. 4 DSG; Verwertbarkeit widerrechtlich erlangter Videoaufnahmen eines Privaten; Interessenabwägung Gesetzlich ist nicht geregelt, wie mit privat erhobenen Beweismitteln umzugehen ist, die in Verletzung (straf-)rechtlicher Bestimmungen erlangt wurden.