19. Strafzumessung 19.1 Allgemeines zur Strafzumessung In Bezug auf theoretischen Grundlagen zur Strafzumessung kann vollumfänglich auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 221). 19.2 Strafrahmen Tätlichkeiten werden mit Busse bis zu CHF 10‘000.00 bestraft (Art. 126 Abs. 1 i.V.m. Art. 106 Abs. 1 aStGB).