Im Brustbereich am Oberteil Packen und gegen den Einkaufswagen Stossen durch die Beschuldigte Um die Rechtswidrigkeit der vorliegend zur Diskussion stehenden Tätlichkeiten (Handlung 4) beurteilen zu können, ist zunächst zu bestimmen, ob das der Tat vorausgehende Wegstossen durch die Privatklägerin (Handlung 3) überhaupt einen rechtswidrigen Angriff darstellte oder nicht seinerseits durch Notwehr gerechtfertigt war. Das wiederum bedingt die Beurteilung der Rechtswidrigkeit des dem Wegstossen vorangehenden Versuchs des aus der Hand Reissens des Mobiltelefons durch die Beschuldigte (Handlung 2) und so weiter.