Die Angemessenheit der Abwehr beinhaltet drei Aspekte. Zunächst muss die Abwehr geeignet sein, den Angriff beenden zu können. Jedes Verhalten, das nicht auf den Angriff bzw. seine Beendigung gerichtet ist, kann begrifflich schon keine Notwehr sein, die als Abwehr eines Angriffs definiert ist. Sodann muss die Abwehr subsidiär sein, d.h. unter denjenigen Abwehrmittel, die den Angriff mit Sicherheit sofort beenden, muss das mildeste angewandt werden. Das kann auch ein massives Mittel sein, wenn keine anderen gleich sicher und schnell wirkenden Mittel zur Verfügung stehen. Subsidiarität meint deshalb nicht das mildeste Mittel überhaupt, sondern das mildeste Mittel bei gleicher Effektivität.