Als die Privatklägerin dieser Aufforderung nicht nachkam, versuchte die Beschuldigte, der Privatklägerin ihr Mobiltelefon aus der Hand zu reissen in der Absicht, die gemachten Aufzeichnungen zu löschen. Als sich die Privatklägerin hiergegen wehrte, indem sie die Beschuldigte wegstiess, kam es zu einer gegenseitigen Schubserei, wobei die Beschuldigte die Privatklägerin vorne im Brustbereich an deren Oberteil packte und ihr dabei Kratzer im Bereich des Décolletés verursachte. Im Rahmen der gegenseitigen Schubserei stiess die Privatklägerin zudem gegen ihren Einkaufswagen.