Die Privatklägerin filmte am 6. Mai 2017 im G.________ [Einkaufszentrum] in Bern die Beschuldigte mit ihrem Mobiltelefon. In der Folge begab sich die Beschuldigte zur Privatklägerin und forderte diese auf, die gemachten Filmaufnahmen zu löschen. Als die Privatklägerin dieser Aufforderung nicht nachkam, versuchte die Beschuldigte, der Privatklägerin ihr Mobiltelefon aus der Hand zu reissen in der Absicht, die gemachten Aufzeichnungen zu löschen.