Als sich die Privatklägerin dagegen wehrte, indem sie die Beschuldigte wegstiess, kam es zu einer gegenseitigen Schubserei, wobei die Beschuldigte die Privatklägerin vorne im Brustbereich an deren Oberteil packte und ihr dabei Kratzer im Bereich des Décolletés verursachte. Im Rahmen der gegenseitigen Schubserei stiess die Privatklägerin zudem gegen ihren Einkaufswagen. 15 III. Rechtliche Würdigung