Ausserdem habe sie keine langen Fingernägel, sie könne gar niemanden kratzen (pag. 33 Z. 133 ff.). E.________ gab an, er habe nicht gesehen, wie die Kratzspuren entstanden seien, es brauche aber Kraft, um solche Spuren zu verursachen (pag. 66 Z. 97). Sowohl die Beschuldigte als auch E.________ verkennen, dass die Kratzspuren sehr oberflächlich sind (vgl. pag. 88) und deren Zufügung keines grossen Kraftaufwandes bedarf. Auch nach der allgemeinen Lebenserfahrung entstehen solche Kratzspuren im Rahmen einer tätlichen Auseinandersetzung schnell einmal. «Lange Fingernägel» (pag. 33 Z. 134) oder eine «Kratzbewegung» (pag. 33 Z. 126) sind dazu nicht nötig.