13 sachfremden Elementen hätte leiten lassen. In Bezug auf die Mobiltelefonaufnahmen wurde vom Fachbereich Digitale Forensik der Kantonspolizei Bern keine Manipulation festgestellt. Auch aus der Abbildung auf pag. 88 kann die Verteidigung nichts für sich ableiten. Entgegen der Behauptung der Verteidigung wurde diese Aufnahme nicht um 15:32 Uhr (und damit nach dem in Frage stehenden Vorfall), sondern um 14:32 Uhr (und damit vor dem in Frage stehenden Vorfall) erstellt (pag. 85 Nr. 1 Zeile «Capture Time»;