47 Z. 115 ff.; pag. 60 Z. 138 ff.; pag. 65 Z. 64 ff.). 11.3 Packte die Beschuldigte die Privatklägerin im Brustbereich am Oberteil und verursachte sie ihr dadurch Kratzer im Bereich des Décolletés? Gemäss dem Extraktionsbericht des Fachbereichs Digitale Forensik der Kantonspolizei Bern vom 8. November 2011 (pag. 81 ff.) wurde das Mobiltelefon der Privatklägerin ausgewertet. Darauf wurden vier Fotos gefunden, die am 6. Mai 2017 um 16:58 Uhr – mithin rund zwei Stunden nach dem in Frage stehenden Vorfall – erstellt wurden und den Brust-/Halsbereich der Privatklägerin zeigen, der mit Kratzern versehen ist (siehe insbesondere pag.