sich umgedreht und gesehen, dass Frau C.________ uns mit dem Handy in der Hand folgte», pag. 65 Z. 57 ff.), sondern auch die Privatklägerin («Sie hat mir gesagt, dass ich aufhören soll, Fotos zu machen», pag. 172 Z. 36 f.) und D.________ («Sie forderte auch, mit dem Filmen aufzuhören, das war während den Stössen», pag. 42 Z. 189 f.). Zudem ist diese Überzeugung das einzige nachvollziehbare Motiv dafür, dass die Beschuldigte das Ehepaar D.________ zunächst ignoriert haben und dann plötzlich auf die Privatklägerin zugegangen sein soll.