11. Würdigung in den umstrittenen Punkten 11.1 Machte die Privatklägerin Filmaufnahmen? Die Polizei hat auf dem Mobiltelefon der Privatklägerin keine Aufnahmen von der Beschuldigten am Tattag gefunden (pag. 76; pag. 83 f.; pag. 32 Z. 85 f.). Ein Löschen (pag. 32 Z. 87) wäre von den Strafverfolgungsbehörden höchstwahrscheinlich bemerkt worden. Die Kammer geht daher davon aus, dass die Privatklägerin am fraglichen Tag keine Aufnahmen von der Beschuldigten machte.