10 Für die Glaubhaftigkeit der Aussagen von E.________ spricht schliesslich, dass er es war, der auf die Idee kam, die Bänder der Überwachungskameras im Einkaufszentrum zu edieren (pag. 66 Z. 84 ff.). Hierbei handelt es sich um ein objektives Beweismittel, welches eine allfällige Lüge von E.________ sofort entlarvt hätte. Die Aussage von E.________ ist aufgrund dieser Überlegungen glaubhaft, weshalb die Kammer darauf abstellt.