Meine Ex-Frau ist eine dieser Freundinnen von ihm, aber jetzt leben sie zusammen», gefolgt von einem Schwall an diffamierenden Ausführungen zum Lebenswandel und Charakter von E.________ und der Beschuldigten, sodass die Protokollführerin die Aussagen nach einer gewissen Zeit nur noch in einem Verbal zusammenfasste (pag. 48 Z. 130 – 147, vgl. zum ausweichenden Antwortverhalten ferner auch pag. 42 Z. 185 ff.; pag. 42 Z. 192 ff.; pag. 48 Z. 119 ff.). An einer Stelle wurde D.________ von der einvernehmenden Person sogar ausdrücklich dazu angehalten, auf die gestellte Frage zu antworten (pag. 42 Z. 202 ff.).