9 E.________ habe ausgesagt, dass die Privatklägerin ihr Mobiltelefon so gehalten habe, dass man davon habe ausgehen müssen, dass sie die Beschuldigte filme: «Nein. E.________ ist Chef bei F.________ [Unternehmen] in Fribourg und hat sehr viele Affären mit Frauen und hatte auch Probleme deswegen. Meine Ex-Frau ist eine dieser Freundinnen von ihm, aber jetzt leben sie zusammen», gefolgt von einem Schwall an diffamierenden Ausführungen zum Lebenswandel und Charakter von E._____