10.3 D.________ Der von D.________ geschilderte Ablauf scheint wie die Version der Privatklägerin nicht restlos nachvollziehbar. Im Gegensatz zur Privatklägerin versucht D.________ immerhin, ein Motiv für das Verhalten der Beschuldigten zu liefern. Seine Erklärung ist jedoch widersprüchlich. So gibt er an, die Beschuldigte habe durch ihren Angriff verhindern wollen, dass ihre Beziehung mit E.________ nachgewiesen werde, was eine Reduktion der von D.________ geschuldeten Unterhaltszahlungen zur Folge gehabt hätte (pag. 42 Z. 194 ff.; pag. 49 Z. 173 ff.). Gleichzeitig bestreitet D.__