«Sie sehen ja nicht, ob sie Sie tatsächlich filmt, wenn sie einfach das Natel in der Hand hält. Was sagen Sie dazu?» – «Es ist schon ein Unterschied, wenn man das Natel nur in der Hand hält, oder wenn man es vor dem Kopf hält», pag. 32 Z. 93 ff.; «Sie hätten Frau C.________ zudem sinngemäss als dumme und blöde Frau beschimpft. Was sagen Sie dazu?» – «Ich verstehe das nicht, denn wir verstehen uns ja gar nicht, ausser einigen englischen Wörtern. Wie will sie das wissen?», pag. 167 ff.). Dieser Umstand spricht für ein selbsterlebtes Ereignis. Schliesslich finden sich in den Aussagen der Beschuldigten kaum Widersprüche.