34 Z. 177 ff.; «Auf eine Art bin ich auch beruhigt, weil ich habe ein paar Jahre mit diesem Mann gelebt und weiss, dass er ein Lügner ist», pag. 176 Z. 24 f.). Für die Glaubhaftigkeit der Aussagen der Beschuldigten spricht immerhin, dass sie die Edition der Aufnahmen der Überwachungskameras im G.________ [Einkaufszentrum] verlangte (pag. 26 Z. 87 f.; pag. 175 Z. 43 ff.). Hierbei handelt es sich um ein objektives Beweismittel, das eine allfällige Lüge der Beschuldigten leicht widerlegt hätte.