5 Dabei gab die Privatklägerin zwar zu, selber handgreiflich geworden zu sein und die Beschuldigte geschubst zu haben («Ja, das ist richtig, ich habe mich gewehrt, indem ich versuchte, sie wegzustossen», pag. 60 Z. 140). Sie suchte ihr eigenes Verhalten jedoch stets zu verharmlosen («Wir waren schockiert. Sie hat mich geschlagen und ich versuchte mit meinen Händen mich zu schützen. Ich selber habe nichts gemacht. Ich wusste nicht, was ich machen soll», pag. 58 Z. 64 ff.; «Ich war unter Schock und versuchte mich zu wehren, indem ich meine Hände schützend vor mich hielt […]», pag. 60 Z. 131 f.;